Neues vom FLB, vom FK Niederlausitz und Termine

Hallo Fußballfreunde!

Mit dem gestrigen 1.Juli 2021 begann das neue Spieljahr 2021/2022. Wird es ein durchgängiges Jahr werden? Das heißt, ein Spieljahr ohne neue Pandemieerscheinungen, die zu neuen Quarantänen führt und ein durchgängigen Spielbetrieb erneut nicht zulässt? Bis zum Start im August sind es immerhin noch vier Wochen, wo in dieser Zeit das Impfgeschehen weiter voranschreitet, wenn genügen Impfstoff zur Verfügung steht. Die Menschen müssten weiterhin impfwillig sein, damit eine Herdenimmunität erreicht werden kann und von dieser Seite her einen Schutz gibt. Wie weitere Mutationen bekämpft werden können, muss die Wissenschaft und die Politik in Angriff nehmen.

Hoffen wir, dass es nach zwei Spieljahresabbrüchen (2019/2020, 2020/2021) wieder eine normale Saison gespielt werden kann.

In der Zwischenzeit hat sich einiges getan. So wurden im DFB-Bereich, beim FLB, sowie auch im Fußballkreis Niederlausitz durch den Spielausschuss Veränderungen eingeführt. So ist vom Schiedsrichterbereich die Handspielregel vom Internationalen Football Association Board (IFAB) und der FIFA beschlossen worden. Hierzu hat der FLB am 30.06.2021 folgendes veröffentlicht: (Quelle FLB)

In einer Online-Veranstaltung hat DFB-Lehrwart Lutz Wagner die Schiedsrichter-Verantwortlichen in den Landesverbänden über die Regeländerungen zur neuen Saison informiert. Diese gelten ab 1. Juli in allen nationalen Wettbewerben – und vorher auch schon bei der Europameisterschaft.


Ein wichtiges Thema werden im Sommer auf jeden Fall die Regeländerungen sein, die im Frühjahr vom International Football Association Board (IFAB) und der FIFA beschlossen wurden. Sie betreffen im Kern vor allem die Handspielregel. “Die Textlänge im Regelbuch wurde auf weniger als ein Drittel der ursprünglichen Länge gekürzt”, sagt DFB-Lehrwart Lutz Wagner. Ursprünglich acht Unterpunkte im Text seien auf drei reduziert worden.

STRAFBARES HANDSPIEL: NUR NOCH ZWEI KRITERIEN
Es gebe nun zwei Kriterien, in denen ein Handspiel eines Verteidigers strafbar sei. Erstens: Wenn ein Spieler mit einer absichtlichen Bewegung die Hand oder den Arm zum Ball führt. Oder zweitens: Wenn der Spieler durch seine Körperhaltung die Intention verfolgt, den Ball aufzuhalten. “Der Unparteiische muss beurteilen: Was ist die Absicht des Spielers? Entstammt die Körperhaltung aus einem natürlichen Bewegungsablauf? Oder will der Spieler den Ball mit dem Arm aufhalten, indem er seine Abwehrfläche vergrößert? Oder nimmt er zumindest das Risiko in Kauf, dass er den Ball an den ausgestreckten Arm bekommt?”

Konkrete Beschreibungen wie die “Abstützhand” oder das “Anschießen durch einen Mitspieler” seien aus dem Regeltext gestrichen worden und würden nun summiert unter dem Begriff der “Intention bei der Bewegung”. “Diese Frage zu bewerten, legt man nun wieder mehr in das Ermessen des Schiedsrichters”, sagt Lutz Wagner.

“DIE ‘T-SHIRT LINIE’ HAT ES IM REGELWERK NIE GEGEBEN”
Klargestellt wird zur neuen Saison im Übrigen auch, mit welchem Bereich des Arms überhaupt ein absichtliches Handspiel begangen werden kann. “In der vergangenen Saison wurde oft über die ‘T-Shirt-Linie’ gesprochen – die hat es im Regelwerk aber nie gegeben”, stellt Lutz Wagner klar. Stattdessen sei dort nun die “Achselhöhe” als Grenze für die Strafbarkeit eines Handspiels schriftlich festgehalten. “Zieht man sich die Spielführerbinde soweit nach oben wie möglich und der Ball fliegt dagegen, dann ist dies ein Handspiel”, veranschaulicht der DFB-Lehrwart die neue Richtlinie.

Ein dritter Absatz zur Handspielregel bezieht sich zudem auf das unabsichtliche Handspiel eines Angreifers. Dieses wird vom Schiedsrichter künftig nur noch geahndet, wenn der Angreifer unmittelbar nach seinem Handspiel selbst ein Tor erzielt. Kommt es hingegen nur zu einer Torchance oder ein Mitspieler erzielt das Tor, bleibt das unabsichtliche Handspiel des Angreifers ungestraft.

Durch diese Regeländerung wird es zu weniger Diskussionen auf dem Platz, aber auch in der Berichterstattung kommen.

 

Der FLB hat am 20.06.2021 auf seiner Hompage einen Aufsatz veröffentlicht, unter dem Titel:

Was kann, was darf, was muss ein Ordner leisten?

Hier kam es zu der Erkenntnis, das mehr als ein Drittel von den Schiedsrichter-
Sonderberichten von Spielen im Landesmaßstab hätten weniger geschrieben werden müssen, wenn Ordner so gehandelt hätten, wie es erforderlich wäre.
Hier er Wortlaut des FLB (Quelle FLB)

Eine Einsicht für eine Bestandserhebung brachte es ans Licht: Mehr als ein Drittel von Schiedsrichter-Sonderberichten im Landesspielbetrieb hätte gar nicht geschrieben werden müssen, wenn Ordner so gehandelt hätten, wie es erforderlich gewesen wäre.

Was aber ist erforderlich? Was der Situation angemessen? Wer kann das einschätzen und entscheiden?

Der Fußball-Landesverband Brandenburg bringt deshalb Licht ins Dunkel: Ab sofort bietet der FLB Ordnerdienstschulungen für Funktionäre und Ordner seiner Vereine an.

Solch‘ eine Schulung findet direkt beim Verein statt und widmet sich vielen Themen rund um den Ordnungsdienst. Das fängt bei der Organisation einer Fußballveranstaltung an, beinhaltet die Rechtsbeziehungen und das Anforderungsprofil eines Ordners, seine Tätigkeits- und Aufgabenbereiche sowie einen Teil mit praxisnahen Beispielen. Dabei geht es um häufige, konkrete Rechtsverstöße und die entsprechenden Verhaltensweisen eines Ordners sowie seine Befugnisse in diesen Situationen. 90 bis 120 Minuten Zeit investieren die Teilnehmer, im Anschluss werden sie mit Wissen belohnt, das eine Handlungssicherheit in Sachen Gewaltprävention verschafft.

Interessierte Vereine müssen nur aktiv werden und sich mit FLB-Mitarbeiter und Referent Ronny Beyer in Verbindung setzten. Im ersten Gespräch wird der Termin vereinbart, außerdem werden räumliche Voraussetzungen geklärt. Mindestens fünf, jedoch maximal 18 Teilnehmer können sich in der Vor-Ort-Schulung fortbilden, müssen aber nicht einem Verein angehören.

Kosten entstehen den Teilnehmern noch keine: Die Schulungen sind bis zum Beginn der neuen Saison kostenfrei.

Für den Chronisten ist dies auch neu. Auf Kreisebene hat der Chronist so etwas noch nicht feststellen können. Dazu müssten die Ordner hier im Kreis, bei eventuellen Geschehnissen, vor dem Spiel darauf nochmals hingewiesen werden. Auch das ist eine Neuerung.

 

Auch der Spielausschuss des Fußballkreises Niederlausitz hat eine löbliche Änderung vorgenommen. Mit der Wiedereinwechseln/Rückwechseln in den I. und II. Kreisklassen bekommen Vereine oder Spielgemeinschaften einige Vorteile für die Spieler und Trainer bei der Durchführung ihrer Spiele.
Hier die Textpassage aus dem Mitteilungsblatt 06/2021 des FK Niederlausitz:

Gemäß Beschluss I-SPA/21/002 wird ab der Saison 2021/2022 das Wiedereinwechseln / Rückwechseln in den I. und II. Kreisklasse zulässig.

Vorteile für Spieler und Trainer:
– Trainer können jederzeit taktisch reagieren und flexibler auf die Kondition ihrer Spieler eingehen
– verletzte Spieler können so wieder an die Stammelf herangeführt werden
– Hitzköpfe können mal ein paar Minuten auf der Bank „abkühlen“
– Mannschaften, die oftmals nur ein oder zwei Wechsler zu Verfügung haben, können flexibler reagieren
– es ergibt sich die Möglichkeit, auch ältere Spieler, die konditionell nicht mehr über die volle Spielzeit mithalten können, in die Mannschaft zu integrieren

Auszüge aus dem textlichen Inhalt des § 20 (5):

Während eines Spieles dürfen ausgewechselt werden: im Pflichtspielbetrieb der Herren bis zu drei Spieler, (angepasste Regelungen gelten entsprechend)

Durchführung
1. Eine Mannschaft besteht aus maximal elf Spielern und bis zu sieben Auswechselspielern. Maximal drei dieser Auswechselspieler (gemäß SpO § 20, Absatz 5) können eingewechselt und mit anderen Spielern beliebig oft untereinander ein- und ausgewechselt werden.
2. Die Aus-/Rückwechslung ist nur bei Spielunterbrechung und mit Genehmigung des Schiedsrichters möglich.
3. Der Schiedsrichter notiert sich lediglich bis zu drei Wechselspieler je Mannschaft zum Zeitpunkt ihrer jeweils ersten Einwechslung und trägt diese nach dem Spiel als „eingewechselt“ in den Spielbericht ein.
4. Zu einer Aus-/Rückwechslung ist immer die Zustimmung des Schiedsrichter notwendig. Sollte er feststellen, dass der angezeigte Wechsel in der Schlussphase eines Spieles nur der Zeitverzögerung dient (etwa bei knappen Spielstand kurz vor Schluss), so ist diese Zeit unbedingt nachzuspielen (als Anhaltspunkt eine Minute pro Wechsel). Ist dadurch der pünktliche Beginn nachfolgender Spiele gefährdet, so soll der Schiedsrichter dem Wechsel nicht mehr zustimmen, es sei denn, eine Verletzung hindert den Spieler am Weiterspielen. Dies liegt immer im Ermessen des Schiedsrichters.
5. Ein Spieler, der ausgewechselt ist, hört auf Spieler zu sein, gehört aber weiterhin zur Mannschaft und fällt damit weiterhin unter die Strafgewalt des Schiedsrichters. Er hat sich unmittelbar in der technischen Zone bzw. Aufwärmzone aufzuhalten. Bei einer erneuten Einwechslung wird er wieder zum Spieler.
6. Bei einem möglichen Strafstoßschießen sind nur die Spieler zugelassen, die sich beim Schlusspfiff regulär auf dem Spielfeld befanden.

Wie ist zu verfahren, wenn ein Spieler (als Auswechselspieler) den Schiedsrichter beleidigt bzw. irgendein anderes feldverweiswürdiges Vergehen begeht?

a) Der Spieler war noch nicht eingewechselt
Dieser Spieler ist mit der roten Karte von der weiteren Spielteilnahme auszuschließen.
Das Auswechselkontingent bleibt unberührt.

b) Der Spieler war bereits im Spiel, begeht ein feldverweiswürdiges Vergehen
Dieser Spieler ist mit der roten Karte von der weiteren Spielteilnahme auszuschließen. Das
Auswechselkontingent reduziert sich entsprechend. d.h., dass z. B. ein Dreierwechsel im
Block nun nicht mehr möglich ist.

c) Ein noch nicht ausgewechselter Feldspieler wird mit einem Feldverweis auf Dauer oder mit Gelb/Rot von der weiteren Spielteilnahme ausgeschlossen
Es reduziert sich die Anzahl der Spieler auf dem Spielfeld, das Auswechselkontingent bleibt
unberührt.

Diese Durchführungsbestimmungen treten gemäß Vorstandsbeschluss vom 07.06.2021 am 01.07.2021 in Kraft und gelten für das Spieljahr 2021/22 und folgende, sofern nichts anderes hierzu beschlossen wird.

Zum Abschluss hier noch ein paar Termine:

Die Ansetzungen der noch drei ausstehenden Viertelfinalspiele im INTERSPORT-Kreispokal:
Am 17.07.2021, 15.00 Uhr: 1.FC Guben II – SV Fichte Kunersdorf
Am 17.07.2021, 15.00 Uhr: SC Spremberg 1896 – VfB Krieschow U23
Am 18.07.2021, 15.00 Uhr: SV Blau-Weiß Drewitz – FSV 1897 Viktoria Cottbus

Von diesen Viertelfinalspielen wird www.spreewaldkicker.de ausführlich berichten.

Weitere Termine:
Am 23.07.2021, um 18.00 Uhr: Abteilungsleitervollversammlung in Haasow
Am 07.08.2021, 15.00 Uhr: 1.Runde INTERSPORT-Kreispokal der neuen Saison
Am 14.08.2021, 15.00 Uhr: Start der Kreisoberliga, der Kreisliga, die in dieser Saison mit je 15 Vereinen starten und der 2.Kreisklasse, die mit 14 Vereinen starten.

Joachim Rohde